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Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg - Was tun bei Kündigung?


26.10.2011

Sichern Sie Ihre Rechte im Fall einer unberechtigten Kündigung!

Kommt es innerhalb eines Arbeitsverhältnisses zu Unstimmigkeiten, ist eine Kündigung oftmals die Folge. Viele Arbeitnehmer wissen nicht um die Rechte, die Ihnen im Fall einer unberechtigten Kündigung zustehen.
Die Kündigung sollte auf jeden Fall von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt auf ihre Rechtmäßigkeit hin geprüft werden. Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So ist zwischen Kleinbetrieben und größeren Betrieben zu unterscheiden. Allein für die letztgenannten findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Durch das Kündigungsschutzgesetz stehen dem Gekündigten starke Rechte zur Seite. Diese Rechte reichen von einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen bis hin zur sogenannten Regelabfindung (1/2 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr).

Für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ist entscheidend, dass eine bestimmte Anzahl an Arbeitnehmern überschritten wird. In der derzeit geltenden Fassung des Gesetzes liegt die Grenze bei mehr als zehn Arbeitnehmern. Zudem muss der betroffene Arbeitnehmer mindesten sechs Monate dem Betrieb angehört haben.
Außerhalb des Anwendungsbereiches des Kündigungsschutzgesetzes KSchG können nur Sittenwidrigkeit oder ein Verstoß gegen Treu und Glauben zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen

Findet das Kündigungsschutzgesetz KSchG hingegen Anwendung, muss dem Arbeitgeber ein Kündigungsgrund zur Seite stehen, damit eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein kann. Im Bereich der ordentlichen Kündigung, d.h. einer Kündigung mit Kündigungsfrist, kommen hierfür die betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Die Kündigung muss stets das letzte Mittel darstellen (sogenanntes „Ultima Ratio-Prinzip“).


Dies bedeutet, dass es keine milderen Maßnahmen gibt, um die Konfliktlage zu beseitigen. Dabei hat der Arbeitgeber zuvor alle in Betracht kommenden Möglichkeiten, wie etwa die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, Zuweisung eines anderen Tätigkeitsbereiches, Abmahnung oder eine Änderungskündigung auszuschöpfen
Bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung bietet das Kündigungsschutzgesetz keinen besonderen Schutz. Damit eine außerordentliche Kündigung wirksam ist, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Hierzu zählen erhebliche Pflichtverletzungen innerhalb des Arbeitsverhältnisses.

Von großer Bedeutung sind im Kündigungsschutz die kurzen Fristen. Bei einer Kündigung ist es wichtig, schnell zu handeln und sich umfassend von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Denn nachdem eine Kündigung erklärt wurde, stehen dem Arbeitnehmer nur kurze Fristen zur Verfügung, um eine etwaige Unwirksamkeit der Kündigung durch Rechtsanwälte prüfen zu lassen. So muss der Arbeitnehmer innerhalb einer Woche Einspruch beim Betriebsrat einlegen, bzw. innerhalb von drei Wochen Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Vereinbaren Sie daher schnell einen Termin.

 
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